
(Leiden 1626-1682) wird nach dem Rechtsstudium in Leiden Anwalt, Sekretär und Gerichtsschreiber. Er verfasst eine niederländische Darstellung des römisch-holländischen Rechts (lat. Paratitla [N.Pl.] iuris novissimi, 1652, Het Rooms-Hollands-Recht, 1664) und eine lateinische Zusammenfassung des geltenden römischen Rechts
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.